Der Gemeinderat strebt im Sinne von § 39 des Gemeindegesetzes eine weitgehende Delegation von Kompetenzen an die Verwaltung an, damit sich die Exekutive verstärkt auf die strategischen Aufgaben der Gemeinde konzentrieren kann. Fachaufgaben mit klarer rechtlichen Ausgangslage, geringem (finanziellen) Ermessensspielraum sowie Routinegeschäfte werden stufengerecht an die Verwaltung delegiert, soweit es sich um delegierbare Aufgaben gemäss Gemeindegesetz sowie um Geschäfte mit einer geringen politischen Tragweite handelt.

Der Gemeinderat setzte per 01. Januar 2010 eine Geschäftsleitung ein. Diese besteht aus dem Gemeindeschreiber (Vorsitz), Leiter Finanzen und dem Steueramtsvorsteher.

Falls die betroffenen Gesuchsteller mit einer Verfügung oder einem Entscheid der Geschäftsleitung nicht einverstanden sind, können Sie dies innert 10 Tagen dem Gemeinderat schriftlich mitteilen. Damit wird die Verfügung oder der Entscheid vollständig aufgehoben und der Gemeinderat entscheidet selbst.

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