Die Steuerkommission beurteilt die Steuerpflicht und nimmt die Veranlagung der Einkommens-, Vermögens- und Grundstückgewinnsteuern vor.

Die Steuerkommission besteht aus 3 vom Volk gewählten Gemeindevertretern (plus 1 Ersatzmitglied), dem Kantonalen Steuerkommissär und dem Leiter Steuern.

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