Die Person, deren Unterschrift zu beglaubigen ist, muss persönlich am Schalter der Gemeindekanzlei vorsprechen. Sie hat einen amtlichen Ausweis (Identitätskarte oder Pass) vorzulegen. Die Unterschrift ist vor der beglaubigenden Person zu leisten. Bitte unterschreiben Sie nicht im voraus.

Preis: Fr. 20.00

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