Möchte eine visumspflichtige Person als Besucher (max. 3 Monate) in die Schweiz einreisen, muss sie vor der Einreise beim zuständigen schweizerischen Konsulat/Botschaft des Wohnortes ein Visum beantragen. Die Auslandvertretung entscheidet, ob ein Visum sofort erteilt werden kann. Ist dies nicht möglich, muss vor Einreise eine Verpflichtungserklärung ausgefüllt werden.

Die Besucherin/der Besucher füllt die ausgehändigte Verpflichtungserklärung aus und leitet sei an die garantierende Person (Garantin/Garant) im Kanton Aargau weiter.
Die Garantin/der Garant ergänzt und unterzeichnet die Verpflichtungserklärung und gibt diese bei der Einwohnerdienste Leuggern ab. Nach der Kontrolle der Einwohnerdienste wird die Verpflichtungserklärung an das Amt für Migration und Integration, Aarau, weitergeleitet. Danach wird die Erklärung mit einer Zustimmungs- oder Ablehnungsempfehlung an die zuständige schweizerische Auslandsvertretung weitergeleitet. Diese beurteilt dann abschliessend, ob ein Visum erteilt wird oder nicht.

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