Registerauszüge
Zuständiges Amt: Reg. Zivilstandsamt Bezugsberechtigung Jede Person hat das Recht auf Kenntnis der Daten, welche ihren Personenstand betreffen. Bei gesetzlicher Vertretung (schriftliche Vollmacht) werden die Daten im Rahmen der Vertretungsbefugnisse bekannt gegeben. Dokumente und Urkunden
Beim regionalen Zivilstandsamt Leuggern sind folgende Auszüge über die Online-Dienste erhältlich. Örtliche Zuständigkeit Sind Sie Bürgerin oder Bürger von Böttstein, Döttingen, Full-Reuenthal, Klingnau, Koblenz, Leibstadt, Leuggern oder Mandach, stellen wir für Sie gerne folgende Dokumente aus:
Andernfalls müssen Sie sich mit dem zuständigen Zivilstandsamt Ihres Heimatortes in Verbindung setzen. Benötigen Sie eine
müssen Sie sich mit dem Zivilstandsamt in Verbindung setzen, welches das Zivilstandsereignis zum damaligen Zeitpunkt beurkundet hat ("Ort des Geschehens"; nicht damaliger Wohnort). Die Gebühren richten sich nach der eidg. Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV). Wir geben Ihnen dazu gerne auch telefonisch Auskunft.
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