Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe.

Wir stehen Ihnen für Auskünfte zur Verfügung und können Ihnen auch die aktuellen Merkblätter und Formulare abgeben. Ausserdem sind wir Ihnen dabei behilflich, wenn Ihnen das Ausfüllen der Anmeldeformulare Mühe bereitet.

Anmeldungen für Ergänzungsleistungen müssen in jedem Fall von der Gemeindezweigstelle kontrolliert und visiert werden.

Detaillierte Informationen erhalten Sie unter www.sva-ag.ch .

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