Grabsteinbewilligung
Entwürfe für Grabmäler oder Grabmaländerungen sind vom Ersteller dem Gemeinderat zum Entscheid vorzulegen. Mit dem Gesuch ist eine Zeichnung im Doppel (Massstab 1:10) mit Bezeichnung des Materials und der Art der Bearbeitung einzureichen.
Der Gemeinderat kann Grabmäler, die den Vorschriften des Bestattungs- und Friedhofreglementes nicht entsprechen, zurückweisen und gegebenenfalls auf Kosten des Erstellers entfernen lassen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 056 268 60 60 | gemeindekanzlei@leuggern.ch |