Prämienverbilligung
Zuständiges Amt: Gemeindezweigstelle SVA Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, geht aus Ihren Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt. Anmeldeverfahren Sobald Sie den Code per Post erhalten haben, können Sie den Antrag auf Prämienverbilligung innert 6 Wochen hier ausfüllen. Weitere Informationen betreffend Prämienverbilligung finden Sie unter www.sva-ag.ch oder telefonisch unter Tel. 062 836 81 81.
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