Falls Sie den Steuerausstand nicht fristgerecht bezahlen können, empfehlen wir Ihnen ein Stundungsgesuch auszufüllen und der Finanzverwaltung einzureichen. Nicht korrekt oder unvollständig ausgefüllte Formulare werden zurückgewiesen.

Bitte reichen Sie auch für die provisorischen Steuern ein schriftliches Stundungsgesuch ein, da eine Änderung im Steuerbezug die Betreibung von provisorischen Steuern zulässt.

Das Gesuch muss immer einen genauen Ratenzahlungsplan enthalten und eine Begründung, weshalb die Steuern nicht fristgerecht bezahlt werden können.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Finanzverwaltung gerne unter Tel. 056 268 60 63 zur Verfügung.

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