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Hinweis |
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ag.ch und des Bundes unter www.admin.ch |
Bedingungen / Voraussetzungen |
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises beim Stimmregister persönlich abholen und einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen. |
Brieflich abstimmen |
Was ist zu beachten?- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Zustell- Antwortkuvert per Post schicken (ist vorfrankiert) der es in den Briefkasten der Gemeinde Leuggern werfen. Die Abstimmungs- und Wahlunterlagen müssen spätestens am Freitag beim Wahlbüro eintreffen.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn: - ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
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