Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.

Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, geht aus Ihren Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt.

Anmeldeverfahren
Alle Anträge für die Prämienverbilligung gelangen direkt und digital an die SVA. Für die Gemeinden entfallen die materiellen Kontrollen, die Ergänzung der Steuerveranlagung und die Überprüfung der Personendaten. Zwischen Mai und Ende Juli erhalten die potenziell anspruchsberechtigten Personen von der SVA Aargau automatisch einen Anmeldecode per Post. Sollten Sie keinen Code erhalten haben, können Sie ab August auf der Homepage der SVA Aargau einen Code bestellen.

Sobald Sie den Code per Post erhalten haben, können Sie den Antrag auf Prämienverbilligung innert 6 Wochen hier ausfüllen.

Weitere Informationen betreffend Prämienverbilligung finden Sie unter www.sva-ag.ch oder telefonisch unter Tel. 062 836 81 81.

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