Bei einem Zivilstandsereignis (Eheschliessung, Todesfall, usw.) im Ausland ist für die betroffenen Schweizerinnen und Schweizer wichtig, dass auch ihre amtlichen Eintragungen in der Schweiz rasch und vollständig aktualisiert werden können. Deshalb sind im Ausland erfolgte Zivilstandsereignisse auf amtlichem Wege in die Schweiz zu melden.

Ausländische Urkunden werden erst nach Überprüfung und Beglaubigung durch die schweizerische Vertretung im Ausland und mit Bewilligung der kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen in die schweizerischen Register eingetragen.

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