Steuererklärung Fristerstreckung
Können Sie Ihre Steuerklärung nicht fristgerecht einreichen?
Gesuche um Erstreckung der Frist für die Einreichung der Steuererklärung oder von fehlenden Beilagen sind vor Ablauf der Frist schriftlich dem Gemeindesteueramt einzureichen (§ 65 StGV Im Übrigen wird bei Nichteinreichen der Steuererklärung eine Veranlagung nach Ermessen gemäss § 191 Abs. 3 StG vorgenommen. Bitte melden Sie sich umgehend beim Steueramt Leuggern, damit eine Fristverlängerung abgemacht werden kann. Aktionen
Zugehörige Dienstleistung: Fristerstreckung Steuererklärung Zuständige Instanz: Abteilung Steuern
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