
Steuererklärung Fristerstreckung
Gesuche um Erstreckung der Frist für die Einreichung der Steuererklärung oder von fehlenden Beilagen sind vor Ablauf der Frist schriftlich dem Gemeindesteueramt einzureichen (§ 65 StGV
Im Übrigen wird bei Nichteinreichen der Steuererklärung eine Veranlagung nach Ermessen gemäss § 191 Abs. 3 StG vorgenommen.
Bitte melden Sie sich umgehend beim Steueramt Leuggern, damit eine Fristverlängerung abgemacht werden kann.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Steuern | 056 268 60 62 | steuern@leuggern.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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