Gemäss Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAV) und deren Verordnung (VIDAG) darf der Einwohnerdienst Daten an Dritte weitergeben, wenn diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Dazu ist ein schriftliches Gesuch mit einem Interessennachweis bei dem Einwohnerdienst einzureichen. Es werden keine telefonischen Auskünfte erteilt!

Preis: Fr. 20.00

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