Kontaktangaben

Präsident Vorstand
Mäni Moser
Turmweg 16
5330 Bad Zurzach
Mobil 079 207 93 39
E-Mail sekretariat@bevs-zurzibiet.ch

Vize-Präsident Vorstand
Magnus Sieber
Schulweg 1
5316 Leuggern
E-Mail sekretariat@bevs-zurzibiet.ch

Zivilschutz-Kommandant
Mike Rudin
Schulweg 1
5316 Leuggern
Tel. 056 268 60 67
Mobile 079 159 70 12
E-Mail sekretariat@bevs-zurzibiet.ch

Zivilschutzstelle
Elvira Meier
Schulweg 1
5316 Leuggern
Tel. 056 268 60 57
E-Mail sekretariat@bevs-zurzibiet.ch

Chef RFO Zurzibiet
Andy Walder
Tel. Privat 056 241 14 18
Tel. Geschäft 056 265 80 95
Mobile 079 175 69 77
E-Mail sekretariat@bevs-zurzibiet.ch

Besuchen Sie folgende Homepage: http://www.bevs-zurzibiet.ch

 

ZSO Zurzibiet

Seit dem 1. Januar 2013 bilden die Gemeinden Bad Zurzach, Baldingen, Böbikon, Böttstein, Döttingen, Endingen, Fisibach, Full-Reuenthal, Kaiserstuhl, Klingnau, Koblenz, Leibstadt, Lengnau, Leuggern, Mandach, Mellikon, Rekingen, Rietheim, Rümikon, Schneisingen, Schwaderloch, Siglistorf, Tegerfelden, Unterendingen und Wislikofen den Zivilschutzkreis ZSO Zurzibiet.

Der Zivilschutz, als Mittel der Behörden, leistet in Zusammenarbeit mit den dafür vorgesehenen Einsatzdiensten Hilfe bei natürlichen und zivilisationsbedingten Katastrophen sowie in anderen Notlagen. Er trifft Massnahmen zum Schutz, zur Rettung und zur Betreuung der Bevölkerung im Falle bewaffneten Konflikte. Auch trifft der Zivilschutz Massnahmen zum Schutz von Kulturgütern.
Der Zivilschutz ist in der Lage, in Zusammenarbeit mit Rettungs- und Katastrophenhilfeorganisationen grenzüberschreitende Einsätze im regionalen Rahmen durchzuführen.
Auch beim Zivilschutz gilt das Subsidiärprinzip. So sind die Aufgaben auf Bund, Kantone und Gemeinden aufgeteilt. Der Bund übernimmt vorwiegend die Konzeption, die Gesetzgebung, die Überwachung des Vollzugs, die Forschung und Entwicklung, sowie die Erarbeitung und Bereitstellung von Grundlagen. Zu den Aufgaben des Kantons gehören der Vollzug der Vorschriften sowie die Regelung der nachbarlichen und regionalen Hilfeleistung.
Den grössten Teil leisten zweifellos die Gemeinden, welche die Massnahmen von Bund und Kanton umsetzen, mit ihren Zivilschutzorganisationen die Einsatzbereitschaft sicherstellen und dadurch die Bevölkerung aktiv und passiv schützen.

Regionale Führungsorgan (RFO) Zurzibiet

Seit dem 1. Januar 2013 ist das Regionale Führungsorgan für folgende Gemeinden zuständig: Bad Zurzach, Baldingen, Böbikon, Böttstein, Döttingen, Endingen, Fisibach, Full-Reuenthal, Kaiserstuhl, Klingnau, Koblenz, Leibstadt, Lengnau, Leuggern, Mandach, Mellikon, Rekingen, Rietheim, Rümikon, Schneisingen, Schwaderloch, Siglistorf, Tegerfelden, Unterendingen und Wislikofen.

Bei Katastrophen und Notlagen beraten die Mitglieder des RFO die Gemeinderäte, schlagen Massnahmen vor und vollziehen die Entscheide der Gemeinderäte. Das RFO koordiniert die Einsätze der Partnerorganisationen, unterstützt die Einsatzleitung und übernimmt die logistische Koordination.
Es sorgt für die Erfüllung von Aufträgen der Einsatzleitung oder des KFS und erteilt seinerseits Aufträge an Partnerorganisationen.

Das RFO bereitet sich durch Planung und Übungen auf Einsätze vor. Die Szenarien welche in Gefährdungsanalysen ausgearbeitet wurden, dienen dabei als wichtige Grundlage. Die Mitglieder des RFO halten ihr Wissen durch regelmässige Besuche von Aus- und Weiterbildungen auf dem aktuellen Stand.

In der Region Zurzibiet stellt das RFO die Warnung und Alarmierung der Bevölkerung sicher.

Das Regionale Führungsorgan Zurzibiet erfüllt namentlich folgende Aufgaben:

  • Erstellen von Risko- und Gefahrenanalysen im Einsatzgebiet
  • Erstellen von Notfalldokumentationen
  • Planung und Vorbereitung für die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen
  • Aus- und Weiterbildung nach Vorgaben des Kantons
  • Einsatzkoordination der Partnerorganisationen und allfälliger weiterer Spezialisten
  • Anordnung aller notwendigen Massnahmen zur Bewältigung von Notlagen
  • Erstellung permanenter Lageanalysen sowie deren Übersicht
  • Aus- und Weiterbildungen, inkl. Übungen mit den Partnerorganisationen
  • Verantwortlich für die Warnung, Alarmierung und Information der Bevölkerung
  • Information von Behörden, Amtsstellen, Nachbarregionen sowie des KFS
  • Entscheid über notwendige Sofortmassnahmen

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