Menschen gestalten das Leben in der Gemeinde, im Kanton und im Bund nach ihren Vorstellungen, Ideen und Interessen.

Setzen Sie sich mit politischen Themen und Sachfragen kritisch auseinander. Nehmen Sie an öffentlichen Diskussionen teil. Sagen Sie, was Sie denken. So bilden Sie die Volksmeinung und so verhelfen Sie auch eigenen Anliegen zum Durchbruch - als Stimmberechtigte(r) an der Urne und in der Gemeindeversammlung.

Grundsätzliches
Die öffentlichen Aufgaben werden in der Schweiz auf den drei Ebenen Bund, Kanton und Gemeinde erfüllt. Im Kanton Aargau besitzen die Gemeinden ein hohes Mass an Eigenständigkeit.

Einwohnergemeinde
Für die meisten öffentlichen Aufgaben ist die Einwohnergemeinde zuständig. Sie kann sich für die Organisationsform mit Gemeindeversammlung oder mit Einwohnerrat (Parlament) entscheiden. Für die Stimmberechtigten von Leuggern besteht die Möglichkeit der direkten Einflussnahme an der Gemeindeversammlung, die als oberstes Organ über die wichtigsten Gemeindegeschäfte entscheidet.

Gemeinderat
Der Gemeinderat ist das Führungs- und Vollzugsorgan der Einwohnergemeinde. Er ist verpflichtet, die Verwaltung der Gemeinde zweckmässig und fortschrittlich zu organisieren. Der auf vier Jahre gewählte Gemeinderat trifft sich alle zwei Wochen zu einer Sitzung, die im Gegensatz zur Gemeindeversammlung nicht öffentlich ist.

Komissionen
Zur Entlastung des Gemeinderates sind für verschiedene Bereiche des öffentlichen Lebens Fachkommissionen tätig, die teilweise gesetzlich vorgeschrieben und vom Volk gewählt oder vom Gemeinderat eingesetzt sind. Der Volkswahl unterstehen ausserdem die Finanzkommission der Einwohnergemeinde, die Steuerkommission und das Wahlbüro. Alle anderen Kommissionen sind entsprechend den kommunalen Bedürfnissen vom Gemeinderat als ständige Kommissionen eingesetzt. Temporäre Kommissionen und Arbeitsgruppen begleiten befristete Aufgaben (z.B. Bauvorhaben) oder bereiten Grundlagen (z.B. Reglemente) vor.

Leitlinie_Legislaturziele_2022_25.pdf (PDF, 471.53 kB)