Wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, kann der Vater sein Kind auf dem Zivilstandsamt anerkennen. Voraussetzung ist, dass der Anerkennende der biologische Vater ist und nicht von Gesetzes wegen eine andere Vaterschaft vermutet wird (z. B. bestehende Ehe der Kindesmutter).

Durch die Anerkennung wird das Kindsverhältnis zwischen dem Vater und dem Kind festgestellt. Eine Anerkennung kann vor oder nach der Geburt beurkundet werden.

Das Regionale Zivilstandsamt Leuggern empfiehlt nicht verheirateten Eltern, die Anerkennung des Kindes durch den Vater bereits vor der Geburt vorzunehmen.

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