
Handlungsfähigkeitszeugnis
Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Sie können das Zeugnis direkt bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bestellen:
Familiengericht
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Hauptstrasse 40
Propsteigebäude
5330 Bad Zurzach
Telefon: 056 269 74 20
E-Mail: familiengericht.zurzach@ag.ch