Bewilligung Wirtetätigkeit
Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei Für
ist beim Gemeinderat ein Gesuchsformular für gastwirtschaftliche Tätigkeit einzureichen. Der Fähigkeitsausweis ist beizulegen. Einzelanlass mit Wirtetätigkeit Die Durchführung eines Einzelanlasses mit Wirtetätigkeit ist mindestens 10 Tage vor dem Anlass dem Gemeinderat mittels Gesuchsformular zu melden. Dies betrifft öffentliche Fest- und Vereinsanlässe sowie öffentliche Anlässe von Institutionen, Organisationen und ähnliches. Verlängerung der Öffnungszeiten Der Gemeinderat kann den einzelnen Betrieben und bei öffentlichen Fest- und Vereinsanlässen eine Verlängerung der Öffnungszeiten bewilligen, sofern es die Verhältnisse erlauben. Diese Bewilligung muss ebenfalls mindestens 10 Tage vor dem Anlass dem Gemeinderat mittels Gesuchsformular gemeldet werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
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