
Einbürgerungsverfahren
Sie sind bereits SchweizerbürgerIn und möchten das Gemeindebürgerrecht von Leuggern erwerben. Voraussetzung ist, dass Sie seit mindestens drei Jahren ohne Unterbruch in Leuggern wohnen, ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen und einen unbescholtenen Ruf geniessen. Wer bereits in mehr als einer Gemeinde heimatberechtigt ist, hat nachzuweisen, dass er nach der beantragten Einbürgerung in Leuggern insgesamt noch höchstens 2 Bürgerrechte besitzt.
Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger
Leben Sie als Kind ausländischer Eltern in der Schweiz? Sind Sie vor längerer Zeit in die Schweiz gezogen? Oder sogar hier geboren und aufgewachsen? Dann ist die Schweiz Ihre neue Heimat geworden. Was in der Politik Ihrer Wohngemeinde, Ihres Kantons und der ganzen Schweiz passiert, betrifft auch Ihre Lebensumstände.
Damit geprüft werden kann ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, bitten wir Sie, sich mit der Gemeindekanzlei in Verbidung zu setzen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 056 268 60 60 | gemeindekanzlei@leuggern.ch |