
Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts
Stimmt die Geschlechtsidentität (das gefühlte Geschlecht) nicht mit dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts überein, kann seit 1. Januar 2022 jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten erklären, dass der Eintrag des Geschlechts geändert wird.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.