Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Sie können das Zeugnis direkt bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bestellen:

Familiengericht
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Hauptstrasse 40
Propsteigebäude
5330 Bad Zurzach

Telefon: 056 269 74 20
E-Mail: familiengericht.zurzach@ag.ch

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